LandratsaMt Freising

Vollzug der Wassergesetze;
Ablagerung von Rasenschnitt und ähnlichen Stoffen oder deren direktes Einbringen an und in Gewässer an der Moosach

immer wieder müssen wir feststellen, dass Grünschnitt und Gartenabfälle an Uferböschungen von Bächen und Gräben abgelagert werden. Dies gilt insbesondere auch für die Moosach in Freising im Bereich der Kleingartenanlage Tuching.

Das Ablagern und das Einbringen von Grünschnitt und ähnlichen Stoffen an und in Gewässern belasten und verunreinigen jedoch das Wasser und verursachen u.a. Sauerstoffentzug, Faulschlammbildung, eventuell Verpilzung und im Extremfall Fischsterben. Ablagerungen am Gewässer behindern darüber hinaus die natürliche Ufervegetation und fördern u.a. die
Entwicklung von Brennnesseln, drüsigen Springkraut und asiatischen Staudenknöterich.

Aus diesem Grund ist das Ablagern von Grünschnitt, Gartenabfällen, Erde und ähnlichen Stoffen an Gewässern auch gesetzlich verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies gilt auch für das Einbringen solcher Stoffe in ein Gewässer.

Wir möchten Sie deshalb als Vorstand des Kleingartenverein Freising e.V. darum bitten, die Mitglieder und Pächtern Ihres Vereines auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Im Interesse einer intakten Umwelt sollen Gartenabfälle nicht über ein Gewässer, sondern über die öffentlichen Wertstoffhöfe oder auf geeigneten Kompostplätzen entsorgt werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Aktualisiert (Donnerstag, den 09. August 2012 um 08:49 Uhr)