Allgemeine Hinweise zum Gartenjahr 2011
Zu Beginn des Gartenjahres 2011 dürfen wir Sie wieder an einige wichtige Punkte der Gartenordnung erinnern und Sie bitten diese Hinweise zu beachten.
Befahren der Anlage
Wir bitten Sie, besonders in den Monaten März und April, das Befahren der Kleingartenanlage wegen Frostaufbruch auf ein Minimum zu beschränken, damit die Wege geschont und nicht zu sehr beschädigt werden.
Außerdem,
- schließen Sie nach jeder Ein- und Ausfahrt das Zufahrtstor (gilt auch für das Tor am Bauhof).
- bringen Sie Ihr Fahrzeug (auch Motorräder) nach dem Be- bzw. Entladen unverzüglich wieder auf den Parkplatz zurück.
- Fahren Sie in der Anlage unbedingt Schritt-Tempo (es befinden sich oft Kinder in der Anlage) und bleiben Sie mit Ihrem Fahrzeug auf den befestigten Kieswegen.
Gartentore
Wir bitten Sie am Morgen die Fußgängertore soweit zu öffnen dass diese an den Magneten halten. Dadurch wird gewährleistet, dass die Tore beim Einschalten der Wegebeleuchtung wieder ordnungsgemäß schließen.
Bitte informieren Sie bei einer auftretenden Störung unverzüglich ein Mitglied vom Vorstand.
Gemeinschaftsarbeit und Sonderdienst
Der Plan für die Gemeinschaftsdienst liegt Ihnen vor und ist innerhalb des Gartenjahres, von April bis Oktober, gemeinsam, am Freitag oder am Samstag, in Absprache mit dem verantwortlichen Leitenden (Capo) einzubringen.
Teilen Sie Änderungen oder Abwesenheit unverzüglich Gartenfreund Michael Stable (Tel. 82709) mit.
Wichtige Hinweise für die Gemeinschaftsarbeit:
- Capo (Leitender) ist der, dessen Name für die im Plan aufgeführte Arbeitsgruppe fett gedruckt und unterstrichen ist. Dieser zeichnet auch die Einträge in der Anwesenheits- bzw. Arbeitsliste gegen.
- Der Capo ist dafür verantwortlich, dass die Geräte nach der Arbeit gereinigt und aufgeräumt werden.
- Der Capo ist auch für den Schlüssel verantwortlich, er kümmert sich rechtzeitig um Weitergabe bzw. Erhalt.
- Gehen Putzmittel, Toilettenpapier etc. zu Ende, vermerken Sie dies bitte in der Arbeitsliste.
- Ist ein Gerät defekt oder beschädigt, vermerken Sie dies ebenso in der Arbeitsliste.
Die Anzahl der Stunden für Sonderdienst werden jährlich in der Jahreshauptversammlung neu festgelegt. Auch diese sind innerhalb des Gartenjahres, von April bis Oktober, einzubringen.
- Die Vorhaben werden rechtzeitig durch Aushang im Gemeinschaftshaus bekannt gegeben. Wir bitten Sie um frühzeitige Eintragung in die Listen.
Werden Gemeinschaftsarbeit und Sonderdienst von Ihnen nur teilweise oder nicht wahrgenommen, werden Ihnen je Fehlstunde EUR 12,50 in Rechnung gestellt.
Jeder Pächter ist verpflichtet Gemeinschafts- und Sonderdienst zu leisten, siehe Gartenordnung Pkt. 4.
Anpflanzungen in den Gärten
Anpflanzungen in den Gärten
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es nicht erlaubt ist (Generalpachtvertrag mit der Stadt Freising) in Ihrem Garten nicht heimische Gehölze (wie Thujen (Lebensbaum) und jede Art von Nadelgehölzen, auch Wacholder) zu pflanzen. Diese Gehölze sind Wirtspflanzen von Pilzkrankheiten und schädigen die Obstgehölze.
Strompauschale
Bitte tragen Sie den Stromverbrauch für Arbeiten in Ihrem Garten und an Ihrem Gartenhaus (Arbeitsstrom) in die im Gemeinschaftshaus ausgehängte Liste ein. Am Ende des Kalenderjahres erfolgt die Auswertung der Listen und Ihr Unkostenbeitrag wird in der jährlichen Umlagenabrechnung ausgewiesen.
Gemeinschaftshaus
Für private Feiern, kann von Ihnen das Gemeinschaftshaus gegen einen Unkostenbeitrag von EUR 5,00 genutzt werden und die vereinseigenen Biertischgarnituren können Sie gegen einen Unkostenbeitrag von EUR 2,50 ausleihen. Als Veranstalter, also Sie als Mitglied, sind Sie für die Einhaltung der Gartenordnung und auch für ihre Gäste verantwortlich.
Vereinseigenes Geschirr, Besteck und Gläser können von Ihnen ebenfalls ausgeliehen werden, diese sind danach unverzüglich sauber zurückzugeben. Bitte beachten Sie dabei, dass nur eine begrenzte Anzahl vorhanden ist.
Die Termine bitten wir Sie vorher mit Gfd. Andreas Höppner Tel. 81715 oder Handy 0160 2618433 abzusprechen, bei ihm ist auch der entsprechende Unkostenbeitrag zu entrichten.
Bitte achten Sie darauf dass abends das Gemeinschaftshaus abgeschlossen wird.
Verlassen Sie die Toilettenanlage so, wie Sie diese gerne vorfinden möchten. Wir bitten Sie, daher auf Sauberkeit zu achten.
Ruhe und Ruhezeiten
Bitte beachten Sie unbedingt die festgelegten Ruhezeiten (Gartenordnung Ziffer 26),
- Montag bis Freitag von 12:00 bis 14:00 Uhr und abends ab 19:00 Uhr,
- Samstag ab 12:00 Uhr
- Sonn- und Feiertagen ganztägig
Diese sind in jedem Fall einzuhalten.
Wir bitten Sie bei lärmintensiven Arbeiten in Ihrem Garten, diese vorher mit Ihren Nachbarn abzusprechen.
Nehmen Sie bitte Rücksicht und vermeiden Sie unnötigen Lärm auch außerhalb der Ruhezeiten.
Aus feuerpolizeilichen Gründen und zum Schutz der Umwelt, ist es verboten Holz, auch wenn es zum Grillen benützt wird, abzubrennen.
Anschrift und Konto Änderung
Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift, Ihrer Telefonnummer, oder Ihrer Bankverbindung unverzüglich mit.
Eine Kostenpflichtige Rückweisung von Lastschriften Ihrer Bank, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. (Kosten zurzeit ca. EUR 17,00).
Rindenmulch
Bei Bedarf werden wir in diesem Gartenjahr wieder Rindenmulch anliefern lassen. Bitte Beachten Sie dazu den Aushang im Gemeinschaftshaus.
Heckenschnitt
Für Ihren Heckenschnitt können Sie sich die vereinseigene Heckenschere inkl. Stromaggregat zu einem Betrag von EUR 5,00 ausleihen. Ihr Gesamtbetrag wird dann in der jährlichen Umlagenabrechnung ausgewiesen. Die Ausgabe und Einweisung erfolgt nur durch einen unserer Gerätewarte, Gfd. Klaus Mehnert und Gfd. Peter Scholz. Die Weitergabe an Dritte ist nur in Absprache mit einem der Gerätewarte möglich.
Eine Voranmeldung ist zweckmäßig, da der Gebrauch der Heckenschere inkl. Stromaggregat für den Gemeinschaftsdienst am Freitag oder Samstag Vorrang hat.
Bitte tragen Sie sich vor dem Ausleihen unbedingt in die ausliegende Geräteliste ein, sollten Sie das Gerät an Dritte weitergeben, vergewissern Sie sich, dass sich dieser auch in die Liste eingetragen hat, sonst sind Sie für spätere Reklamationen verantwortlich.
Zur Erinnerung: Schneiden Sie Ihre Hecke so wie es in der Gartenordnung festgelegt ist.
- Die Außenhecken am Parkplatz und am Weg außerhalb der Anlage dürfen 2,0 m nicht überschreiten.
- Die Außenhecken zu den Haupt- und Stichwegen der Anlage dürfen 1,50 m nicht überschreiten, zwischen den Gärten dürfen 1,10 m nicht überschritten werden. (besser niedriger, wegen Beschattung des Nachbargartens)
Bauliche Anlagen
Bitte beachten Sie, das vor Beginn von genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen, Ihnen ein durch den Vorstand genehmigter Antrag vorliegt (Gartenordnung Ziffer 8).
Häcksler
Der Elektrohäcksler steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Der Motorhäcksler kann gegen einen Betrag von EUR 5,00 ausgeliehen werden. Ihr Gesamtbetrag wird in der jährlichen Umlagenabrechnung ausgewiesen. Die Ausgabe und Einweisung erfolgt nur durch einen unserer Gerätewarte, Gfd. Klaus Mehnert und Gfd. Peter Scholz. Die Weitergabe an Dritte ist nur in Absprache mit einem der Gerätewarte möglich. Eine Voranmeldung ist zweckmäßig.
Eine Voranmeldung ist zweckmäßig, da der Einsatz des Motorhäckslers für die Arbeiten des Gemeinschafts- oder Sonderdienstes am Freitag oder Samstag Vorrang hat.
Bitte tragen Sie sich vor dem Ausleihen unbedingt in die ausliegende Geräteliste ein, sollten Sie das Gerät an Dritte weitergeben, vergewissern Sie sich, dass sich dieser auch in die Liste eingetragen hat, sonst sind Sie für spätere Reklamationen verantwortlich.
Versicherungen
Bitte beachten Sie, dass Sie für ausreichenden Versicherungsschutz für Ihre Parzelle und Ihre Gartenlaube selbst verantwortlich sind.
Preiswerte Versicherungen für Gebäude-, Brandschutzversicherung (GBV) und Feuer-, Einbruch-, Diebstahlversicherung (FED) können beim Verein über den Landesverband bayerischer Kleingärtner (LBK) abgeschlossen werden. Die Kosten für beide Versicherungen betragen je nach Höhe der Versicherungssumme ca. EUR 28 - 40 im Jahr.
Interessenten wenden sich bitte an Gfdin. Irmgard Held. Sie kann Ihnen auch Auskunft geben wie hoch Sie derzeit versichert sind und was im Schadensfall unbedingt zu beachten ist.
Fachberaterin
Gfdin Stepanka Hundhammer steht dem Verein als Fachberaterin zur Verfügung. Falls Sie sie nicht persönlich antreffen vereinbaren Sie mit ihr oder über den Vorstand einen Termin.
Obstbäume in der Anlage
Obstbäume die in der Anlage außerhalb der Parzellen stehen, sind einzelnen Pächtern zugeordnet, die diese auch pflegen und damit das Recht haben dieses Obst zu ernten.
Sollten sie dieses Obst probieren wollen, fragen sie bitte vorher den Pächter. Dieses gilt im Besonderen für Spalierobst oder Beerenstauden die als Parzellenbegrenzung zu den Haupt- und Stichwegen gepflanzt wurden.
Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Freude an der Gartenarbeit und einen erholsamen Aufenthalt in Ihrem Garten und unserer Kleingartenanlage.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Sturde
1. Vorsitzender
Aktualisiert (Montag, den 18. April 2011 um 09:32 Uhr)

