Anlage 2 zur Gartenordnung des Kleingartenverein Freising e.V. vom 19.11.2004

1. Änderung/Ergänzung der Gartenordnung vom 19.11.2004

Die Gartenordnung des Kleingartenvereins Freising e.V. vom 19.11.2004 wird in folgenden Punkten wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Nr. 4 Gemeinschaftsdienst Nr. 4 c der Gartenordnung:

Gemeinschaftsarbeit ist für jeden Pächter Pflicht. Jeder Pächter verpflichtet sich, den Weisungen des Vorstandes zu gemeinsamen Arbeiten an Gemeinschaftseinrichtungen im Bereich der Kleingartenanlage Folge zu leisten

Wird durch folgenden Zusatz ergänzt:

Pächter die im laufenden Gartenjahr das 75. Lebensjahr erreichen oder dieses bereits überschritten haben, werden von der Teilnahme am Gemeinschafts- und Sonderdienst befreit. Ein finanzieller Ausgleich für die Freistellung wird nicht erhoben.

Nr. 6 Gartenlaube Nr. 6 g der Gartenordnung:

Der bisherige Punkt 6 g wird wie folgt geändert und dadurch durch nachstehende Neuformulierung ersetzt:


Terrassen, Windschutzblenden sowie ein überdachter Freisitz einfachster Art sind zulässig.
Die maximal zulässige überdachte Fläche gemäß den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes § 3 Abs. 2 beträgt 24 m2 einschließlich des überdachten Freisitzes. Die Grundfläche der Gartenlaube ohne überdachten Freisitz bleibt auf 12 m2 beschränkt. Ein schriftlicher Antrag auf Genehmigung ist vor Beginn der Baumaßnahme beim Vorstand einzureichen.

Bisher erichtete und geduldete zusätzliche Erweiterungen der Überdachungen, nach den bisherigen, gültigen Bestimmungen gelten mit folgender Einschränkung als genehmigt:

Überschreitet die gesamte überdachte Fläche die gemäß § 3 Abs. 2 gemäß BKleinG höchstens zulässige Fläche von 24 m2, so ist diese bei Pächterwechsel auf die maximale zulässige Fläche von 24 m2 auf Kosten des weichenden Pächters zurückzubauen.


Die Änderung bzw. Ergänzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 18.03.2011 einstimmig beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Wolfgang Sturde
1. Vorsitzender