Änderung der Ruhezeiten auf der Mitgliederversammlung

Die Gartenordnung wurde geändert:

18. Ruhe und Ordnung

c) Gartengeräte mit Verbrennungsmotoren (Rasenmäher, Häcksler sowie Stromaggregate etc.) sind nicht gestattet.

Ausgenommen von diesem Verbot sind motorbetriebene Gartengeräte die zur Durchführung der Gemeinschaftsarbeit benötigt werden. Das Rasenmähen oder die Benützung von lärmerzeugenden Gartengeräten ist täglich zwischen 12 Uhr und 14 Uhr, am Abend ab 19 Uhr, am Samstag ab 16 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht gestattet.

Neu ist also, dass samstags noch zusätzlich von 14 bis 16 Uhr mit etwas lauterem Gerät gearbeitet werden darf, also z.B. Rasenmähen, Hecke schneiden, etc.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir gerne auf unsere Gartenordnung als Ganzes hinweisen ...

Aktualisiert (Freitag, den 20. April 2018 um 07:41 Uhr)