Anlage 3 zur Gartenordnung des Kleingartenverein Freising e.V.


Änderung/Ergänzung der Gartenordnung


Die Gartenordung des Kleingartenverein Freising e.V. vom 19.11.2004 wird in folgenden Punkten wie folgt geändert bzw. ergänzt:


Nr. 8 Sonstige bauliche Anlagen Nr. 8a der Gartenordnung


Der bisherige Punkt 8a wird wie folgt geändert und durch nachstehende Neuformulierung ersetzt:

Unzulässig ist das Anlegen oder Errichten von Holzlegen, Kleintierställen, Holzschuppen,
Unterstelldächern, Garagen, festen Feuerstellen mit Kaminen und Windrädern.

Der Bau von einem Gewächshaus wurde durch die Stadt Freising unter folgenden Auflagen genehmigt:

  • Die Grundfläche von 4,50qm sowie eine Firsthöhe von 2,30m ab Gelände Oberkante darf nicht überschritten werden.
  • Das Gewächshaus wird auf einem Platten- oder Punktfundament errichtet.  
    Eine vollflächige (Stahl-) Betonplatte oder Streifenfundamente sind nicht zugelassen.

Antragsformulare sind beim 1. Vorstand erhältlich.

Bei Pächterwechsel ist das Gewächshaus nicht Bestandteil der Gartenbewertung. Es ist bei
Pächterwechsel durch den weichenden Pächter auf seine Kosten zu entfernen sofern der nachfolgende Pächter dieses nicht übernimmt, bzw. keinen genehmigten Antrag auf Übernahme der bestehenden Solarstromanlage an den Verein gestellt hat.
Eine formlose Übernahme des durch den weichenden Pächter erstellten Gewächshauses durch den neuen Pächter durch freie Vereinbarung ist unzulässig.

Diese Änderung wurde von der Stadt Freising am 10.02.2014 genehmigt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Nr. 18 Ruhe und Ordnung Nr. 18c der Gartenordnung

Der bisherige Punkt 18c wird wie folgt geändert und durch nachstehende Neuformulierung ersetzt:

Gartengeräte mit Verbrennungsmotoren (Häcksler sowie Stromaggregate etc.) sind nicht gestattet.

Ausgenommen von diesem Verbot sind motorbetriebene Gartengeräte die zur Durchführung der
Gemeinschaftsarbeit benötigt werden. Das Rasenmähen oder die Benützung von lärmerzeugenden Gartengeräten ist täglich zwischen 12 Uhr und 14 Uhr, am Abend ab 19 Uhr, am Samstag ab 16 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht gestattet.

Diese Änderung bzw. Ergänzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 13.04.2018 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Anmerkung:

Das mähen mit Motorrasenmähern wurde in der Mitgliederversammlung an 22.10.1993 beschlossen.

 


Schlussbestimmungen

Alle über die Punkte 8 und 18 der Gartenordnung hinausgehenden bisherigen Anordnungen behalten ihre Gültigkeit.

 

Andreas Höppner
1. Vorsitzender