Sie wollen einen Garten haben?


 

Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach einem Schrebergarten auch bei uns enorm angestiegen. Derzeit warten so viele Interessenten auf einen Garten, dass wir unsere Warteliste leider schließen mussten, um nicht völlig unrealistische Hoffnungen zu wecken. Sollte sich daran wieder etwas ändern, werden wir Sie hier entsprechend informieren.

Für ernsthafte Interessenten  sinnvoll: Machen Sie sich jetzt schon mit den Rahmenbedingungen vertraut - denn bei aller Freiheit können Sie in Ihrem Schrebergarten nicht alles tun und lassen, was Sie wollen. Damit Sie wissen, was Sie erwartet, empfehlen wir einen Blick in das Bundeskleingartengesetz.

 


Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung oder sind nach vorheriger Vereinbarung auch bereit mit Ihnen ein persönliches Gespräch zu führen. Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind wenden Sie sich bitte an den Vorstand.


Aufgrund unseres Vertrags mit der Stadt Freising können als Pächter nur Bewerber berücksichtigt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Freising haben. Pächter die ihren Hauptwohnsitz in Freising aufgeben müssen ihren Garten an den Kleingartenverein zur Weiterpachtung zurückgeben.

 

Für eine Verpachtung und erneute Vergabe der Gärten, z.B. bei Besitzerwechsel (Ablöse an den vorherigen Pächter) ist der Kleingartenverein Freising e.V. zuständig.

Garten

Die Mitgliedschaft im Kleingartenverein Freising e.V. ist Voraussetzung zum Abschluss eines Pachtvertrages. Dies beinhaltet auch eine regelmäßige Teilnahme am Vereinsleben, mit der Verpflichtungen der Anerkennung der Vereinssatzung, der Einhaltung der Bestimmungen des Pachtvertrages und der Gartenordnung, sowie die Verpflichtung jährlich 2 x 3 Stunden Gemeinschaftsdienst und 3 Stunden Sonderdienst zur Erhaltung und Pflege der Kleingartenanlage zu leisten.

Ein wichtiges Thema sind auch immer die Kosten:

A. Mitgliedschaft:

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 22 Euro. Er beinhaltet:

  • Mitgliedschaft im Landesverband bayerischer Kleingärtner e.V.
  • Haftpflichtversicherung für das Mitglied und seine Familienangehörigen im Bereich der Anlage
  • den Bezug der Monatszeitschrift „Bayerischer Kleingärtner“

Bei der Aufnahme wird eine einmalige Gebühr von 200 Euro erhoben.

B. Pachtzins:

  • Der Pachtzins beträgt derzeit 0,41 Euro pro m2 Gartenfläche im Jahr.
  • Das Pachtjahr läuft vom 1.1. bis 31.12.

C. Erschließungskosten:

  • Nach der Erstvergabe sind an die Stadt Freising Erschließungskosten in Höhe von 5,11 Euro pro m2 gepachteter Gartenfläche zu zahlen.
  • Die Erschließungskosten werden bei Abgabe des Kleingartens anteilmäßig durch den Nachfolger an den ehemaligen Besitzer zurück-gezahlt.

D. Gartenlaube:

1.    Fundament – wahlweise

  • Hohlblocksteine
  • Betonplatte mit Baustahlverstärkung (empfohlen)

2.    Gartenlaube mit Ziegel-Dacheindeckung (vorgeschrieben!)

  • Blockbauweise ab ca. 5.500 Euro
  • Elementhaus (doppelwandig) ab ca. 6.500 Euro
  • Eigenbau ist, nach vorheriger Genehmigung des Bauplanes durch den Verein, möglich.

 

oder anders gelistet:

 

Jährlich: gesamt ca. 200 Euro

  • Mitgliedsbeitrag: 22 Euro
  • Pacht: 0,41 Euro je m2 (Bei durchschnittlichen 220 m2 also 90 Euro)
  • Anteilige Kosten für Strom und Wasser: ca. 20 Euro
  • Eigener Verbrauch für Strom und Wasser: ca. 20 Euro
  • Versicherung gegen Feuer und Diebstahl: ca. 40 Euro je nach Versicherungshöhe

Einmalig: das kommt darauf an ...

  • Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von derzeit 200 Euro
  • Zahlung eines Ablösebetrages an den bisherigen Pächter (ca. 4.000 bis 8.000 Euro) abhängig vom Zustand und des Alters des Gartens einschließlich der anteiligen Erschließungskosten oder
  • Erschließungskosten in Höhe von 5,11 Euro je m2 gepachteter Gartenfläche bei Neugärten.

 

Pachtverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können jedoch jährlich von Ihnen gekündigt werden. Die von Ihnen gezahlte Ablösesumme ist jedoch nicht verloren. Bei einer Neuverpachtung erhalten sie einen Ablösebetrag zurück, der von unseren Bewertern nach verbindlichen Richtlinien ermittelt wird.